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Erbrecht

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Das Erbrecht im Wandel der Zeit

Lange Zeit tat sich nichts im Erbrecht. Der Gesetzgeber hat dann jedoch vor einiger Zeit einige Änderung eingeführt, die dem Erblasser z. B. etwas mehr Spielraum lassen, sein Erbe schon zu Lebzeiten aufzuteilen.

Die erbrechtlichen Normen finden ebenfalls im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ihre Grundlagen.

In kaum einem anderen Bereich des Lebens wird so viel falsch gemacht, wie gerade im Erbrecht. Und gerade hier sind im Vorfeld gemachte Fehler fatal und oft nicht mehr zu korrigieren. Tot ist tot und jemand der tot ist, kann keinen letzten Willen mehr festlegen. Die Erben müssen also mit dem leben, was der Erblasser an rechtlichen Regelungen hinterlassen. Oft ist das, was dann am Ende dabei rauskommt, nicht wirklich das, was der Erblasser wollte. Oft kommt das genaue Gegenteil dabei raus.

Da werden zwar Testamente verfasst, diese sind aber oft so unklar formuliert, dass die Erben sich dann jahrlang allein um die Auslegung streiten müssen. Gerichten bleibt vielfach nichts anderes, als den mutmasslichen Willen des Verstorbenen zu erforschen.

Vielen, die ein Testament verfassen, ist z. B. der Unterschied zwischen Vermächtnis und Erbe nicht klar. Da wird, wo vererbt werden soll, vielfach die Formulierung "vermacht" benutzt. Hiermit vermache ich meiner Ehefrau ....

Jetzt darf gerätselt werden. Sollte die Ehefrau erben oder sollte Sie Vermächtnisnehmerin sein? Das Erbrecht sieht beim Vermächtnis keine Erbfolge vor, der Empfänger des Vermächtnisses wird nicht Erbe. Er hat lediglich einen zivilrechtlichen Anspruch gegen den oder die Erben.

Gleiches gilt z. B. sinngemäss für einen vom Erbe ausgeschlossenen Pflichterben. Auch er hat lediglich einen im Zivilrecht begründeten Anspruch gegen die Erben.

Es spricht nichts dagegen selbst handschriftlich ein Testament zu verfassen, um jedoch auch die unkompliziert und ohne späteren Ärger erben zu lassen, die erben sollen, ist es auf jeden Fall besser, wenn ein Rechtsexperte den Inhalt auf seine Aussage hin überprüft.

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Wenn es schnell gehen soll, wenn keine Zeit bleibt sich Literatur zu besorgen und in Ruhe zu lesen, hilft ein Anruf bei einem Anwalt, der sofort Auskunft zum aktuellen Problem geben kann. Die Kosten einen solchen Anrufs liegen oft weit unter dem Betrag, den Sie für entsprechende Literratur anlegen müssten.

Unter 0900-1234 1013, der Nummer zum Erbrecht der Anwaltshotline JustitiaDirect, erreichen Sie sofort, zwischen 8 Uhr morgens und 22 am Abend einen dienstbereiten Rechtsanwalt, der Ihnen sofort weiterhilft. Oft auch noch darüber hinaus, bis spät in die Nacht. Dies 7 Tage in der Woche.

Bei Anruf entstehen Kosten von 1,85 Euro je Minute aus dem Festnetz der DT-AG. Anrufe über Handy, sind oft wesentlich teurer, weil Ihr Provider Ihnen auch noch nicht unerhebliche "Transportgebühren" berechnecht. Achten Sie also bei Anruf über Ihr Handy genau auf die Ansage Ihres Providers.

Weiterführende Informationen zur Rechtsberatung finden Sie auf der Webseite der Anwaltshotline: www.anwaltshotline.org

 

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